Totalschaden

Was passiert im Falle eines Unfalls mit Totalschaden des Fahrzeugs?

Im unglücklichen Fall eines Unfalls, der erhebliche Schäden an Ihrem Fahrzeug verursacht, werden die folgenden Schritte unternommen, um eine ordnungsgemäße Abwicklung sicherzustellen:

  1. Ersteinschätzung und Dokumentation

    Nach dem Unfall werden alle erforderlichen Berichte und Dokumente erstellt. Sobald dies abgeschlossen ist, wird das Fahrzeug zur Bewertung in eine örtliche Werkstatt gebracht.

  2. Werkstattbewertung und Versicherungsbeteiligung

    Die Werkstatt führt eine erste Einschätzung durch, um das Ausmaß der Schäden und die erforderlichen Reparaturen zu ermitteln. Bei umfangreichen Schäden und voraussichtlich hohen Reparaturkosten wird die Werkstatt den Versicherer für eine weitere Beurteilung kontaktieren. Die Versicherung der haftenden Partei wird dann einen Sachverständigen entsenden, um festzustellen, ob das Fahrzeug reparierbar ist und ob die Reparaturkosten im Verhältnis zum aktuellen Fahrzeugwert sinnvoll sind.

  3. Totalschaden-Erklärung

    Wenn der Sachverständige das Fahrzeug als „Totalschaden“ oder „wirtschaftlichen Totalschaden“ einstuft, wird ein Bericht zusammen mit den erforderlichen zusätzlichen Dokumenten sowohl dem Fahrzeughalter als auch der Leasingbank zur Verfügung gestellt. In diesem Fall hat die Leasingbank die Möglichkeit, den Leasingvertrag ohne Strafgebühren zu kündigen.

  4. Anzahlung und Abwicklung

    Wenn Sie eine Anzahlung für das Fahrzeug geleistet haben, wird dieser Betrag bei der endgültigen Abrechnung berücksichtigt. Je nach Höhe der Anzahlung, der aktuellen Vertragslaufzeit, dem Fahrzeugwert und den Leasingbedingungen haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung. Jeder Fall wird individuell von der Leasingbank geprüft, um die angemessene Abwicklung festzulegen.

  5. Vertragskündigung

    Ihr All-in-One-Vertrag, einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen, wird entsprechend beendet, und es werden keine Strafgebühren erhoben.