Kaufrecht / Vorkaufsrecht

Kann ich das Auto am Ende des Leasings kaufen?

Wenn ein Leasingvertrag ausläuft, haben KundInnen verschiedene Möglichkeiten, wie sie vorgehen können: Das Auto zurückgeben, ein Angebot zum Kauf des Autos machen oder den Leasingvertrag für das aktuelle Auto verlängern.

Manche Kunden verlangen zu Beginn des Leasingvertrags eine schriftliche Bestätigung, dass sie das Auto am Ende des Leasingvertrags kaufen dürfen. Einige Leasingunternehmen bieten zwar eine Art schriftliche Erklärung an, aber eine direkte Bestätigung des Rechts, das Fahrzeug zu kaufen, ist unter dem Begriff „Leasing“ rechtlich nicht zulässig.

Warum kann ein Kunde das Recht, das Auto zu kaufen, juristisch gesehen nicht erhalten?

Wird vor Ablauf des Leasingvertrags eine Vereinbarung mit KundInnen getroffen, die ihnen das Recht einräumt, das Auto am Ende des Leasingvertrags zu kaufen, würde dies rechtlich nicht mehr als Leasing gelten. Stattdessen würde dies nun als Konsumkredit eingestuft werden. Für diese Art von Finanzierungsvertrag gelten nach dem Bundesgesetz über Konsumkredite (KKG) andere Regeln und Anforderungen als für Leasing. Gowago bietet ein solches Produkt zurzeit auf ihrer Plattform nicht an. KundInnnen schliessen nur Leasingverträge ab.

Warum machen andere Leasinganbieter ihren Kunden ein Angebot, das Auto am Ende des Leasingvertrags zu kaufen?

In der Schweiz ist es möglich, bei der Vertragsunterzeichnung ein Kaufangebot für das Auto am Ende des Leasingvertrags anzufordern, aber dies gewährt nicht das vollständige Recht auf den Kauf (aus den oben erläuterten Gründen). KundInnen müssen darauf achten, dass sie keinen Konsumkreditvertrag unterschreiben, der anders funktioniert als ein Leasingvertrag. Einige Werkstätten und Händler bieten eine schriftliche Bestätigung oder Verzichtserklärung an, die den KundInnen angeblich bestätigt, dass sie das Auto am Ende des Vertrages zum Restwert kaufen dürfen. Dabei handelt es sich jedoch theoretisch um eine Verpflichtung, aber nicht um ein Recht, denn sie ist an die Bedingung geknüpft, dass KundInnen das Auto am Ende des Leasingvertrags definitiv von der Bank kaufen. Daher gilt eine solche Bestätigung eher als Obligation, aber nicht als Recht.

Im wirklichen Leben: Warum ist es nicht möglich, eine solche Vereinbarung zu treffen?

Rechtlich gesehen wären die KundInnen verpflichtet, das Auto in der Zukunft zu kaufen. Nehmen wir an, jemand unterschreibt eine solche Vereinbarung zu Beginn des Vertrages. 48 Monate später, am Ende des Leasingvertrags, hat sich deren finanzielle Situation geändert. Zum Beispiel hat die Person jetzt Kinder, hat ein Haus gekauft, hat in ein Studium investiert oder hat aus anderen Gründen weniger Geld. Also beschliesst die Person, das Auto am Ende des Leasingvertrags nicht zu kaufen. Da sie jedoch einen Vertrag unterschrieben hat, der besagt, dass sie das Auto am Ende des Leasingvertrags kaufen würde, ist sie nun verpflichtet, das Auto zu kaufen, sonst drohen ihm rechtliche Probleme. Dass solche Vereinbarungen also nicht rechtlich möglich sind dient dem Konsumentenschutz um zu verhindern, dass KundInnen in die Überschuldung rutschen.

Unterscheiden sich die Schweizer Leasinggesetze von anderen europäischen Ländern?

In Frankreich, Deutschland und Österreich sowie in anderen europäischen Ländern gibt es einige Finanzprodukte, die auch als Leasing bezeichnet werden und bei denen die Kunden das Recht auf eine Kaufoption haben. Diese Länder haben jedoch eine andere Gesetzgebung und folgen nicht dem Bundesgesetz über Verbraucherkredite (KKG) und können daher nicht als Referenz herangezogen werden.

Ist es möglich, von Gowago eine Absichtserklärung zu bekommen, das Auto am Ende des Leasingvertrags für den Restwert zu kaufen?

Bei Gowago gewähren wir dir das Recht, ein Angebot zum Kauf des Fahrzeugs am Ende des Leasingvertrags anzufordern. Wenn du ein Schreiben erhalten möchtest, in dem dies schriftlich festgehalten ist, frag einfach deinen Gowago-Berater, und er wird es dir zukommen lassen.