Privatleasing

Was ist Privatleasing?

Dabei handelt es sich um einen Leasingvertrag zwischen einer Privatperson (LeasingnehmerIn) und einer juristischen Person, also einer Leasinggesellschaft oder einer Bank (Leasinggeber). LeasingnehmerInnen erhalten das Recht, das Fahrzeug zu nutzen, werden aber nicht Eigentümer des Fahrzeugs. Stattdessen verpflichten sie sich, über einen bestimmten Zeitraum, in der Regel mindestens zwei Jahre, regelmässige monatliche Raten zu zahlen.

Die Höhe der monatlichen Raten hängt von mehreren Faktoren ab, z. B. von der Vertragsdauer, der vereinbarten Jahreskilometerleistung und einer eventuell geleisteten Anzahlung. Die Zahlungen decken den Zinssatz und die Abschreibung des Fahrzeugs ab.