Probezeit

Wie wirkt sich die Probezeit auf die Eignung einer Person für ein Leasing aus?

Die Probezeit in einem Arbeitsverhältnis bezieht sich in der Regel auf die anfängliche Probezeit, in der sowohl der/die Arbeitnehmer/in als auch der/die Arbeitgeber/in herausfinden, ob die neu angestellte Person bzw. der Arbeitsplatz zu ihnen passt. In den meisten Fällen dauert die Probezeit in der Schweiz zwischen 1 und 3 Monaten. Während dieser Zeit kann auch die Kündigungsfrist deutlich kürzer sein als bei einer Festanstellung.

Die Ungewissheit über die Stabilität des Arbeitsplatzes während der Probezeit lässt die Bewerber/innen für Finanzinstitute und Leasingunternehmen als risikoreicher erscheinen. Dies liegt an der möglichen Einkommensinstabilität, die die kontinuierliche Zahlung der Leasingraten gefährden könnte.

Viele Leasingunternehmen und Banken bevorzugen es, Verträge erst dann zu genehmigen, wenn eine Person in eine dauerhafte Arbeitsstelle eingetreten ist oder wenn sie eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen kann, dass sie ihre Stelle über die Probezeit hinaus behalten wird.

Ob jemandem in der Probezeit ein Leasingvertrag gewährt wird, muss von Fall zu Fall entschieden werden.